Wer und wann darf einen Rettungswagen rufen?
Wenn die Rettung notwendig ist, darf jeder - unabhängig von Staatsangehörigkeit und Krankenversicherung - im Gebiet der Ungarischen Republik einen Krankenwagen rufen.
In welchen Fällen darf man zwecks Rettung einen Rettungswagen rufen?
In jedem Fall, wenn der Kranke sofortige ärztliche Versorgug braucht::
- " Lebensgefahr oder deren Verdacht ( Ohnmacht, starke Blutung usw. );
- " Unfall, Verletzung, Vergiftung;
- " Die Entbindung beginnt, bzw. wegen während der Schwangerschaft entsehender Ordnungswidrigkeit ;
- " Bei starken Schmerzen oder beim Auftreten anderer aufschreckenden Beschwerden (Atemnot, Erstickungsgefühl, ununterbrochene Erbrechung, Schwindel, Sprechstörung, Gliedlähmung );
- " Bei Verhaltungsstörungen, wenn der Kranke sein eigenes Leben oder das der anderen gefährdet
Die Rufnummer des Rettungsdienstes ist im Gebiet des ganzen Landes ( von jedem Leitungstelefon und Mobiltelefon ): 104
Im Jahre 1999 wurde auch in Ungarn eine einheitliche Notrufnummer eingeführt ( 112 ). Vor allem wird sie angerufen, wenn man gleichzeitig sowohl Notärzte als auch Feuerwehr oder Polizei braucht.
Wenn wir einen Rettungswagen rufen, müssen wir die Anmeldung nach folgenden Fragen machen:
- " Was ist passiert? ( Verletzung, Unwohlsein: z.B. Zusammenfall, Ohnmacht, Herzkranke in Atemnot, von der Höhe heruntergefallen, jemand wurde überfahren, mit einem Motorrad gegen einen Baum gestoßen usw.)
- " Wo ist der Unfall passiert? ( genaue Adresse oder die Zugänglichkeit des Ortes )
- " Wie viel Verletzte, Kranke gibt es?
- " Was für Verletzungen, Beschwerden, Symptomen kann man wahrnehmen? ( z.B. liegt auf dem Boden, das Bein tut weh, ist blaß, unruhig, schwitzt, die Lippen werden blau,, krämpft, schäumt der Mund )
- " Name und Telefonnummer des Anrufers ( z.B. zum Rückruf, wenn die Adresse nicht gefunden wird )
- " Wir sollen auf die eventuellen Fragen des Rettungsleiters warten ( es ist wichtig, um das Geschehen genauer zu beschreiben ), erst danach dürfen wir das Gespräch beenden.
Die Angaben stammen vom Landesrettungsdienst